Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Schottleitner GmbH
1. Allgemein
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, sonstigen Vereinbarungen und Geschäfte sowie Leistungen der Firma Schottleitner GesmbH, in weiterer Folge "Gesellschaft" genannt.
2. Freibleibende Angebote
Angebote der Gesellschaft sind freibleibend, wenn nichts anderes angegeben ist. Zwischenverkauf (Zwischenvermietung und -verpachtung) bleibt der Gesellschaft vorbehalten.
3. Angaben über Immobilien
Angaben, die auf der Gesellschaft gegebenen Informationen über ein Objekt erfragt wurden bzw. von Informationen des Verfügungsberechtigten beruhen, erfolgen ohne Gewähr.
4. Mündliche Erklärungen oder Zusagen
Mündliche Erklärungen oder Zusagen von Mitarbeitern der Gesellschaft sind bis zur schriftlichen Bestätigung durch die Gesellschaft unverbindlich.
5. Provisionsanspruch
5.1. Der Provisionsanspruch der Gesellschaft entsteht und wird fällig mit Einigung / Willensübereinstimmung zwischen den Vertragsparteien über das vermittelte Kauf-, Miet- oder Pachtgeschäft.
5.2. Es ist unerheblich, ob diese Einigung mit oder ohne Intervention der Gesellschaft zustande kam oder ob die Einigung zu den angebotenen oder geänderten Bedingungen erfolgt.
5.3. Die Provision gebührt der Gesellschaft auch, wenn sie in anderen Weisen als durch Namhaftmachung (z.B. durch vermittelnde Tätigkeit bzw. Kausalität) verdienstlich tätig geworden ist.
5.4. Für den Fall, dass der Auftraggeber ein
a) zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft (z.B. Verkauf statt Vermietung) abschließt, verpflichtet er sich, an die Gesellschaft eine Vermittlungsprovision zu zahlen, die nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der Immobilienmaklerverordnung 1996 berechnet wird. Gleiches gilt für den Fall, dass ein b) anderes als zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt und die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt. c) Eine Ergänzungsprovision nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der IMV 1996 wird auch für den Fall vereinbart, dass nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes (z.B. zuerst Miete) über dasselbe Objekt ein weiteres Rechtsgeschäft (z.B. dann Kauf) abgeschlossen wird.
5.5. Sollte der Auftraggeber nach Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags über eine bestimmte Fläche zu einem späteren Zeitpunkt eine zusätzliche Fläche am selben Objekt anmieten oder erwerben, so verpflichtet er sich zur Zahlung einer Ergänzungsprovision. Die Ergänzungsprovision wird nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der Immobilienmaklerverordnung 1996 berechnet und bemisst sich anteilig an der zusätzlich erworbenen / angemieteten Fläche.
5.6. Bei der Vermittlung befristeter Mietverhältnisse wird im Falle einer Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis eine Ergänzungsprovision fällig. Diese entspricht der Differenz der ursprünglich verrechneten Provision zur jeweils derzeit gültigen Höchstprovision, zzgl. 20 % USt.
Beispiel: Bei der Anmietung eines Geschäftsraums mit einer 2-jährigen Befristung beträgt die Provision 2 BMM zzgl. 20 % USt. Wird das Mietverhältnis anschließend auf 5 Jahre verlängert, erhöht sich die Provision auf 3 BMM zzgl. 20 % USt. Die Ergänzungsprovision entspricht in diesem Fall der Differenz in Höhe von 1 BMM zzgl. 20 % USt.
5.7. Prinzipiell werden für die Provisions-Berechnung der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis bzw. der im Mietvertrag vereinbarte Mietpreis (höchster Gesamtmietzins/Endbetrag) zzgl. 20% USt. als Wert herangezogen.
5.8. Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei verspäteter Zahlung werden Mahngebühren sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
6. Alleinvermittlungsauftrag
Im Falle eines Alleinvermittlungsauftrags haftet der Auftraggeber der Gesellschaft für die tarifmäßige Provision, wenn:
6.1. das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt.
6.2. das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm von der Gesellschaft bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat (Informationsweitergabe).
6.3. das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird (§ 15 Abs 1 MaklerG).
6.4. der Auftraggeber den Alleinvermittlungsauftrag vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig auflöst.
6.5. das Geschäft während des Alleinvermittlungs-auftrages vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers oder andere Art (Selbstverkauf / Selbstvermietung) zustande gekommen ist (§ 15 Abs 2 MaklerG).
7. Vollmachtverhältnis und Haftungsausschluss
7.1. Die Gesellschaft behält sich vor, zur Erhöhung der Vermittlungschancen eine andere befugte Maklerfirma einzuschalten. Dem Auftraggeber oder dem vermittelten Interessenten entstehen dadurch keine Mehrkosten.
7.2. Falls kein schriftliches Miet- oder Kaufanbot in der beworbenen Höhe abgegeben wird, gilt das Angebot als nicht angenommen (es sei denn, der Verkäufer nimmt das Anbot schriftlich an). Die Gesellschaft ist in diesem Fall nicht zu weiteren Verhandlungen verpflichtet und behält sich das uneingeschränkte Recht vor, das Objekt ohne Rücksprache anderen potenziellen Käufern oder Mietern anzubieten oder es selbst zu erwerben bzw. anzumieten. Ein nachträgliches Anheben des ursprünglichen Anbots führt zu keinerlei Ansprüchen auf bevorzugte Berücksichtigung oder weitere Verhandlungen.
7.3. Beauftragt der Auftraggeber die Gesellschaft ausdrücklich, in seinem Namen Verhandlungen über den Erwerb oder die Anmietung eines Objekts zu führen, so gilt dies als Vollmacht zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen im Rahmen der beauftragten Tätigkeit. In diesem Falle ist seitens des Auftraggebers eine schriftliche Vollmacht auszustellen. Die Gesellschaft handelt in diesem Fall im Interesse des Auftraggebers, übernimmt jedoch keine Haftung für den Verhandlungserfolg oder für etwaige nachteilige Vertragskonditionen, die sich aus den Verhandlungen ergeben. Der Auftraggeber bleibt für sämtliche rechtsgeschäftlichen Entscheidungen sowie deren wirtschaftliche Folgen selbst verantwortlich. Der Auftraggeber verzichtet darauf, gegenüber der Gesellschaft Haftungsansprüche geltend zu machen, und verpflichtet sich, diese von sämtlichen Ansprüchen schad- und klaglos zu halten.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
8.1. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und gibt er eine Vertragserklärung über den Erwerb bzw. der Anmietung eines Bestandrechtes, eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechtes oder des Eigentums an einer Wohnung, einem Einfamilienhaus oder einer dafür geeigneten Liegenschaft am selben Tag ab, an dem er das Objekt erstmals besichtigt hat, kann er binnen einer Woche zurücktreten, sofern der Erwerb der Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Auftraggebers oder eines nahen Angehörigen dienen soll.
8.2. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Die Frist beginnt erst, wenn der Auftraggeber eine Zweitschrift seiner Vertragserklärung und eine Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat. Spätestens erlischt das Rücktrittsrecht jedoch einen Monat nach der Erstbesichtigung.
9. Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG für Verbraucher
9.1. Erfolgt der Abschluss eines Vertrags ausschließlich per Fernkommunikation (z. B. E-Mail, Telefon, Online-Formular), steht dem Verbraucher gemäß § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ein Widerrufsrecht zu.
9.2. Der Auftraggeber hat gemäß § 11 FAGG das Recht, von Verträgen binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
9.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung über dessen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
9.4. Wünscht der Auftraggeber, dass noch vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Vertragserfüllung begonnen wird, so bedarf es der ausdrücklichen Verzichtserklärung und verliert der Auftraggeber bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist sein Rücktrittsrecht (§ 10 FAGG).
9.5. Tritt der Auftraggeber nach § 11 Abs. 1 FAGG von Verträgen zurück, nachdem auf dessen schriftliches Verlangen gemäß § 10 FAGG mit der Vertragserfüllung begonnen wurde, so hat der Auftraggeber laut § 16 FAGG den vereinbarten Provisionssatz zu bezahlen.
9.6. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers gilt als verwirkt, wenn auf Grundlage des ausdrücklichen Verlangens des Auftraggebers gemäß § 10 FAGG sowie der Bestätigung über die Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG, mit der Ausführung der Dienstleitung begonnen wurde und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde. 9.7. Als vollständige Dienstleistungserbringung genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit.
10. Haftungsausschluss
10.1. Die Gesellschaft haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Auftraggeber oder Interessenten bei einer Besichtigung entstehen. Dies gilt insbesondere für Baustellen oder Objekte mit Instandhaltungsbedarf.
10.2. Der Haftungsausschluss gilt auch für Begleitpersonen des Auftraggebers oder Interessenten.
10.3. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft zurückzuführen ist.
11. Datenverarbeitung & Datenschutz
11.1. Die Gesellschaft verarbeitet personen-bezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
11.2. Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Vertragserfüllung, der Kundenbetreuung und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.
11.3. Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten.
12. Gerichtsstand: Wien